George Friedrich Wilhelm ZANDER

Er wurde geboren am 17.9.1784 in Berlin und getauft am  26.9.1784 in Berlin, Dreifaltigkeitskirche, als neuntes von zehn Kindern des Gottfried Leberecht ZANDER, Buchhalter bei der königlichen Gold- und Silbermanufaktur zu Berlin, und seiner Ehefrau Catharina Elisabeth geb. ROHBECK.

Am 6.Oktober 1816 heiratete er in Brandenburg/Havel, St. Katharinen, Ernestine Sophia Charlotte METZ, geb. ALY, Witwe von Johann Friederich METZ (gestorben am 10.Februar 1809 in Brandenburg/Havel).

    • 1816 am Land- und Stadtgericht in Brandenburg
    • Oberbürgermeister von Brandenburg/Havel 1821 - 1839
    • 8.März 1839 Abdankung wegen nachgewiesener Unterschlagungen seit elf Jahren

Er verstarb am 10.März 1844 in Brandenburg/Havel und wurde beerdigt am 13.März 1844 in Brandenburg, St. Katharinen, die Todesursache war Schlagfluss; als letzte Anschrift wird im Kirchenbuch St. Pauli angegeben "Heide(straße) 328", das ist neben dem Logenhaus (Heidestraße 326/327), von dem aus auch die Beisetzung ihren Lauf nahm. Beim Todeseintrag wird seine Ehefrau nicht als Hinterbliebene genannt - ist das ein Hinweis auf eine Trennung?

 

Akten zum "Fall" Zander:

 Brandenburg/Havel Stadtarchiv:

 

[Seite 132]

Beschwerden 1816 - 1839 (Signatur 21.1 - 1 / Ha 59 /Ha 85)

 

Schreiben Regierung Potsdam an Magistrat Brandenburg 14.12.1838

Cito Copie pr. 18/12 38

 

(Abschrift soweit entzifferbar, also unter Vorbehalt)

 

Wenn die Stadtverordneten in ihrer Vorstellung vom 23. October darüber Beschwerde führen, daß seit ihrer früheren Eingabe vom 27ten Juli noch nichts Wesentliches geschehen sey, und einen ...sch...(?) Geschäftsgang in dem dortigen Magistrats Collegio herbeizuführen, so verweisen wir dieselben zunächst auf unsere schon inzwischen zugegangene Verfügung vom 26ten October, aus welcher die Stadtverordneten ersehen haben werden, daß der Magistrat von uns veranlasst ist, denjenigen Angelegenheiten, in welchen immer Verzögerung bemerkt wurde, immer einen _____(?) ganz zu ________(?), es wird daher zuvörderst(?) abzumerken(?) sein, in wie weit der Magistrat der dießerhalb zum Bericht aufgefordert(?) ist, unserer abge...(?) Verfügung genügt hat, und können wir deshalb den _______(?) nicht für angemessen erachten um durch einen Kommissionus unseres Kollegii ihn dortige Kommunal Verwaltung an Ort und Stelle untersuchen zu lassen, __ßerdem behalten wir uns dießerhalb auch die weiteren Bestimmungen vor. Wenn wir übrigens ____(?) uns die Vorstellung der Stadtverordneten ansehen, haben(?) ____(?) Absicht ist, das Syndikat mit der Bürgermeister Stelle im Falle einer eingetretenen Vakanz zu verhindern, so können wir gegen diese Vereinigung an und für sich nichts zu meinen finden, allein wir können auf keinen Fall zugeben, daß die Zahl der besoldeten Magistratsmitglieder verändert wird, und es muß daher, wenn jene beiden Stellen vereinigt werden sollen, als dann noch ein besoldeter Stadtrath angestellt werden.

 

Potsdam, den 14. December 1838

Königl. Regierung

 

 

An

die Stadtverordneten

                        zu Brandenburg

 

 

Abschrift des vorstehenden Bescheides zur Nachricht mit der Aufforderung, uns nunmehr innerhalb 14 Tagen anzuzeigen, was zur Erledigung unserer Verfügung vom 26ten October geschehen ist.

 

Potsdam, 14. December 1838

 

Königliche Regierung Abtheilung des Inneren

 

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[Seite 133]

Beschwerden 1816 - 1839 (Signatur 21.1 - 1 /Ha 59 / Ha 85)

 

Schreiben Zander an Regierung in Potsdam

 

(Abschrift soweit entzifferbar, also unter Vorbehalt)

 

Brandenburg, den 15. Januar 1839

 

Der Magistrag berichtet ad versch(?)

d. 14ten v. M. I.1954 Octobr.

Die Beschwerden der Stadtverordneten betreffend.

 

Zur Erledigung der neben obliegarten verehrten Verfügung Seiner/dit.(?) haben wir nachstehendes gehorsamst zu berichten.

Bereits unterm 10ten Novbr. ...(?) ward von uns in Rücksicht der städtischen Rechnungen hoch(?)derselben angezeigt, daß die gemischte Commission unausgesetzt mit der Prüfung und Beseitigung der Erinnerungen gegen die älteren Rechnungen beschäftigt gewesen sei, und so ist auch seit jener Zeit unablässig mit jenem Geschäft fortgefahren worden, wie dies Seine/dit(?) aus unserm besonders erstatteten Bericht, womit wir die vorgeschriebenen Rechnungs-Extracte(?) für das Jahr 1837 gleichzeitig gehorsamst einreichen, hochgeneigtest entnehmen wird.

Was die Rechnungen der Bürgerverwaltungs-Fonds betrifft, so haben wir den Stadtverordneten Duplicate dieser Rechnungen für die Jahre 1819 bis 1821 gleich den Rechnungen der späteren Jahre bis einschließlich 1837 mitgetheilt. Nach dem uns zugegangenen ____(?) Protokoll der Stadtverordneten vom vorigen Monat haben letztere diese Rechnungen auch größtentheils schon revidirt und werden wir, sobald wir die Revisions-Protokolle erhalten haben, sogleich die geg...(?) Monita beantworten und zur Erledigung bringen. Ebenso ist das Curatorium zur Verwaltung dieses Fonds gebildet, indem dazu in der erwähnten _____(?) der Stadtverordneten seitens dieser die Ernennung der Mitglieder des Curatoriums erfolgt ist, welches nun sofort in Thätigkeit treten wird.

Was endlich die sogenannten Oberrechnungsführer-Gebahren und die Beschwerde wegen der ______(?) Anmeldung des Anspruchs auf Entschädigung für den aufgehobenen Wahlzwang(?) anlangt, so haben wir in Folge der verehrten Verfügung Seiner/dit.(?) v. 16ten Sept. v. J. und der Verfügung des Königl. Ministeriums v. 9ten deßelb. M. den Stadtverordneten das Nöthige ______(?) und erscheinen danach für uns diese Angelegenheit erledigt.

Schließlich erlauben wir uns in Rücksicht des Schlußes der uns sach....(?) abschriftlich mitgetheilten Verfügung an die Stadtverordneten v. 14ten v. M. gehorsamst zu bemerken, daß wir, sobald uns von der Absicht der Stadtverordneten eine der Stellen des Bürgermeisters oder Syndicus einziehen zu wollen, etwas bekannt wurde, mit Ausschluß der beiden bei der Wahl betheiligten Beamten Mitglieder unseres Collegiums, welche bei der des....sigen(?) Berathung abgetreten waren, einstimmig den Stadtverordneten erklärt haben, daß wir die Einziehung der Stelle eines besoldeten wissenschaftlich gebildeten Mitgliedes für unzulässig halten und rechnen zuversichtlich darauf daß Seine/dit.(?) uns bei dem Entgegentreten gegen die Absicht der Stadtverordneten, welche den Vorschriften der Städteordnung v. 19. Novbr. 1808 und den Erläuterungen zu derselben vom Jahre 1832 zuwiderläuft, auch ferner hochgeneigtest auf das Kräftigste unterstützen wird, wie dies schon am Schluße der erwehnten Verfügung vom 14ten v. M. ausgesprochen ist.

 

                                                                                  Magistrat

                                                                                  Zdr.

 

An

Seine königl. Hochlöbl. Regierung

Abtheilung des Innern

                        zu Potsdam

 

H. Polizeisache(?)

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[Seite 11, Punkt 8]

 

Auszug aus dem Stadtverordnetenprotokoll vom 12.02.1839

 

8.    Unter Vertretung der ganzen Versammlung und insofern ein Wahl-Magistrat damit einverstanden ist, ist der hierher gehörige Beschluß weggelassen worden, in dem er in der Sitzung vom 17. d. M. ad 1 wieder aufgehoben ist.

 

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[lfd. Nr. 58, S. 18]

 

Auszug aus dem Stadtverordnetenprotokoll vom 17.02.1839:

 

1)    Das eingegangene Schreiben des Hr. OberBürgermeisters Zander worin derselbe erklärt, sein Amt aufgeben und es der Versammlung überlassen zu wollen, ob und welche Pension sie ihm bewilligen wolle.

 

ad1) wurde vorgelesen und darauf beschlossen, den Antrag unter folgenden Bedingungen anzunehmen

 

1.    Der Herr OberBürgermeister Zander legt sein Amt sofort nieder; das bisherige Gehalt hört vom heutigen Tage an auf, weshalb ein Wahl-Magistrat ersucht wird die erforderlichen Einrichtungen zur einstweiligen Verwaltung dieser Stelle zu treffen und das Nöthige zu veranlassen.

2.    Es wird demselben eine jährliche Pension von 300 rtl unter der Bedingung bewilligt, daß hiervon alle aus seiner Verwaltung herrührenden ihn betreffenden etwanige Gelddefekte vorzugsweise gedeckt werden.

3.    Der aus dem vorigen Protokoll vom 12. d. weggelassene Beschluß ad 8 wird unter Vertretung eines Wahl-Magistrats hierdurch aufgegeben.

 

Da nichts weiter zu verhandeln war, so wurde die Sitzung hiermit geschlossen.

 

August Spitta, Vorsteher

Schonert, Protokollführer

Kettlitz, Betge, Schönberg, Fr. Hampke, Kauffmann i. A. Metze, Lucas

 

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[Seite 11, Punkt 1]

 

Auszug aus dem Stadtverordnetenprotokoll vom 08.03.1839:

 

Zur heutigen gewöhnlichen Versammlung hatten sich 52 Stadtverordnete eingefunden. Nach Vorlesung des Protokolls der beiden vorher gegangenen Sitzungen vom 12. und 17. v. M. wurde Folgendes zur Berathung vorgetragen:

 

1.    Zur Ergänzung des Beschlusses der Versammlung am 17. v. M. wird hiermit bestimmt, daß, da der Herr OberBürgermeister Zander sein Gehalt schon bis zum 1. April E: empfangen hatte, dies gutgeheißen wird und die bewilligte Pension also auch erst vom 1. April d. J. ihren Anfang nimmt.

...

 

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Todesanzeige:

 

Brandenburger Anzeiger Nr. 21, Mittwoch, den 13.3.1844

 

Den heute Mittag 12 3/4 erfolgten sanften Tod des Oberbürgermeisters a. D. Justizrathes G. W. Zander zeigen hierdurch, statt jeder besonderen Meldung, ergebenst an

 

Brandenburg, den 10. März 1844                                   die Hinterbliebenen

Die Beerdigung findet am Mittwoch Nachmittag 3 Uhr vom Logenhaus statt.

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